Veröffentlicht am: 14. Juli 20252,1 Minuten Lesezeit

Am 28. Juni 2025 trat das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet private Unternehmen dazu, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen zugänglich zu machen – darunter fällt explizit auch die eigene Website. Ziel ist es, Menschen mit Einschränkungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Betroffen sind insbesondere Online-Shops, Websites mit Kontaktformularen, Buchungsfunktionen oder digitalen PDFs.

Was viele nicht wissen: Auch kleinere Unternehmen müssen handeln, sobald sie digitale Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Ausgenommen sind nur Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Für alle anderen gilt: Die Website muss den europäischen Anforderungen an digitale Barrierefreiheit entsprechen – insbesondere den Vorgaben der EN 301 549.

Barrierefreiheit: Mehr als gesetzliche Pflicht

Barrierefreiheit beginnt oft bei den kleinen Dingen. Viele Websites sind für Menschen mit Einschränkungen schwer oder gar nicht nutzbar – obwohl sich viele Barrieren mit wenig Aufwand beseitigen lassen. Typische Problemstellen sind fehlende Alternativtexte für Bilder, zu geringe Farbkontraste, nicht bedienbare Formulare oder eine Navigation, die sich nicht mit der Tastatur steuern lässt. Auch Videos ohne Untertitel oder PDF-Dokumente, die für Screenreader unlesbar sind, gehören zu den häufigsten Hürden. Dabei profitieren nicht nur Menschen mit Behinderung von klar strukturierten und zugänglichen Webseiten. Auch ältere NutzerInnen, Menschen mit temporären Einschränkungen oder NutzerInnen mit schlechter Internetverbindung finden sich auf barrierefreien Seiten schneller zurecht. Wer sich frühzeitig mit diesen Aspekten beschäftigt, sorgt also nicht nur für Rechtskonformität, sondern verbessert die allgemeine Nutzerfreundlichkeit für alle BesucherInnen der Website. Digitale Barrierefreiheit bedeutet mehr als nur die Erfüllung einer Norm. Eine barrierefreie Website bietet Vorteile für alle NutzerInnen: bessere Nutzerführung, klare Struktur, gute Lesbarkeit – und ganz nebenbei oft auch bessere Auffindbarkeit bei Google. Denn viele der Anforderungen überschneiden sich mit den Grundprinzipien guter UX und technischer SEO.

Unternehmen, die jetzt reagieren, können nicht nur Strafen vermeiden, sondern sich als inklusiv und zukunftsfähig positionieren. Gerade in einer zunehmend digitalisierten Welt ist Barrierefreiheit ein Zeichen für Qualität und Verantwortung. Darüber hinaus können Unternehmen so eine breitere Zielgruppe erreichen und neue Potenziale erschließen.

Highscore Digital unterstützt bei der Umsetzung

Die Umsetzung einer barrierefreien Website muss kein Mammutprojekt sein. Wichtig ist ein systematischer und praxisnaher Ansatz. Wer sich frühzeitig damit beschäftigt, kann Aufwand, Zeit und Kosten besser kalkulieren und langfristig profitieren. In Ludwigsburg steht Highscore Digital Unternehmen als kompetenter Partner zur Seite: Wir analysieren bestehende Websites, identifizieren Barrieren und begleiten Sie bei der schrittweisen Umsetzung aller Anforderungen.

Über den Autor

Valentin Köpke

Agenturleiter

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