Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ungeheuer + Ulmer KG GmbH + Co. für „Highscore Digital“

§ 1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für „Highscore Digital“

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Leistungserbringung und die Nutzungsbedingungen im Rahmen des Angebots „Highscore Digital“ der Ungeheuer + Ulmer KG GmbH + Co. (nachfolgend: „U+U“), Verlag der Ludwigsburger Kreiszeitung, Körnerstr. 14–18, 71634 Ludwigsburg, zur Leistungserbringung wie auf der Internetseite https://highscore-digital.de/.

(2) Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.

(3) Angebote und Leistungen von U+U im Rahmen des Angebots „Highscore Digital“ erfolgen ausschließlich aufgrund der nachfolgend wiedergegebenen AGB in ihrer jeweils neuesten Fassung. Zusätzlich sind diese AGB im Internet unter https://www.highscore-digital.de jederzeit frei abrufbar und können vom Kunden in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.

(4) Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftige Geschäfte über die Erbringung von Leistungen im Rahmen des Angebots „Highscore Digital“ mit demselben Kunden, ohne dass U+U in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

(5) Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen zu den AGB von U+U gelten ausschließlich dann, wenn – und insoweit nur für den betroffenen Einzelfall – sie von U+U als Zusatz zu diesen AGB schriftlich bestätigt wurden. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn U+U in Kenntnis der Einkaufsbedingungen des Kunden die Leistung gegenüber dem Kunden vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang wird im Angebot von U+U beschrieben.

§ 3 Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote von U+U sind stets freibleibend.

(2) Nach Eingang des vom Kunden unterzeichneten Auftragsformulars prüft U+U den Auftrag und sendet dem Kunden das Auftragsformular unterzeichnet zurück, wobei eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail genügt. Mit Zugang des Auftragsformulars beim Kunden kommt der Setup- und Servicevertrag bzw. ein Beratungsvertrag zustande.

(3) Bei Vertragsabschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Im Einzelfall ausdrücklich vom Kunden mit U+U getroffene individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen) haben – soweit sie nach Abschluss des Vertrages zustande kamen – in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder – wenn ein solcher nicht vorliegt – die schriftliche Bestätigung von U+U gegenüber dem Kunden maßgeblich.

§ 4 Leistungszeit

Gibt U+U einen Zeitraum für die Leistungserbringung (Leistungsfrist) an, so setzt dessen Beginn die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu zählt insbesondere die vollständige Bereitstellung der vom Kunden zu übergebenden Materialien.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde überlässt U+U rechtzeitig vor Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen unentgeltlich alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Materialien, insbesondere Informationen, Texte, Grafiken, Tabellen, Unterlagen, Bilder, einschließlich Impressum und Datenschutzerklärungen etc. und stellt diese U+U erforderlichenfalls auf seine Kosten zu.

(2) Der Kunde wird im Übrigen in der erforderlichen Weise bei der Auftragsausführung mitwirken.

(3) Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, so ist U+U berechtigt, dem Kunden zur Nachholung der Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass U+U den Vertrag kündigt, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen wird. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn die Nachholung der Mitwirkungshandlung nicht bis zum Ablauf der Frist erfolgt ist.

(4) Erfüllt der Kunde die ihm obliegenden Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig und führt dies zu Verzögerungen und/oder einem Mehraufwand von U+U, so ist U+U berechtigt, Ersatz der hieraus entstehenden Mehraufwendungen zu verlangen.

§ 6 Verantwortung des Kunden für die Inhalte in der Website; Verbot illegaler Nutzung

(1) Der Kunde ist dafür verantwortlich, durch die Bezeichnung der Website nicht in Rechte Dritter, insbesondere deren Namens-, Werktitel- oder Markenrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einzugreifen. Der Kunde kann Abbildungen verwenden, soweit er hierzu berechtigt ist und keine Rechte Dritter – insbesondere Urheberrechte – verletzt.

(2) Für die Inhalte der Website ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.

(3) Jede Nutzung der Onlineplattform für rechtswidrige Zwecke ist untersagt. Bei jeder Nutzung sind die geltenden Gesetze, insbesondere Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht, Strafrecht etc. zu beachten. Jeder Verstoß kann zur Kündigung berechtigen. Es ist nicht zulässig, Inhalte einzustellen oder zu verwenden, die obszön, beleidigend, verleumderisch, gewalttätig, gewaltverherrlichend, rassistisch, fremdenfeindlich, pornografisch oder eindeutig sexuell sind oder so verstanden werden können.

(4) Dem Kunden ist nicht erlaubt, Inhalte einstellen, die nicht offensichtlich zur Erstellung einer Website oder Nutzung eines anderen angebotenen Dienstes erforderlich oder gedacht sind.

(5) Es ist ausdrücklich untersagt, Schadcode auf die Onlineplattform hochzuladen oder per E-Mail zu versenden.

(6) Der Kunde bleibt unabhängig von der vereinbarten Leistung für die Inhalte der Website verantwortlich, wenn U+U keine schuldhafte Veränderung der Inhalte vorgenommen hat, die diese unzulässig werden lassen. Auch wenn U+U ggf. Kenntnis von den Inhalten erlangt, übernimmt U+U keine Gewähr dafür, dass die Inhalte den gesetzlichen Anforderungen genügen.

§ 7 Löschen von Angeboten, Sperrung und Kündigung

(1) U+U ist berechtigt, die Bereitstellung der Website im Internet vorübergehend zu unterbrechen, falls ein hinreichender Verdacht auf rechtswidrige Inhalte, d. h. ein Verstoß gegen Rechte Dritter, gesetzliche Vorschriften oder die vorliegenden AGB vorliegt. Als hinreichender Verdacht genügt bereits eine Abmahnung des vermeintlich Verletzten oder Ermittlungen staatlicher Behörden, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet. U+U wird den Kunden unverzüglich unterrichten, wenn solche Ansprüche geltend gemacht werden, und dem Kunden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen.

(2) Erhärtet sich der Verdacht und liegt eine rechtswidrige Handlung oder rechtswidrige Inhalte vor, so kann U+U die Website endgültig löschen und den Kunden sperren. Das Recht zur Sperrung bleibt unberührt, wenn U+U eine Kündigung gegenüber dem Kunden erklärt.

§ 8 Schadensersatzanspruch von U+U und Freistellung durch Kunden

Verstößt ein Kunde gegen die in diesen AGB vorgesehenen Pflichten, so ist er zur Unterlassung des weiteren Verstoßes verpflichtet. Weiter hat der Kunde U+U den durch einen vom Kunden zu vertretenden Verstoß entstandenen und noch entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Kunde ist verpflichtet, U+U von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter freizustellen, die durch den vom Kunden zu vertretenden Verstoß verursacht wurden. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, U+U von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen. Sonstige Rechte von U+U, insbesondere zur Sperrung der Inhalte sowie des Kunden oder zur Löschung der Webseite und zur außerordentlichen Kündigung der in Anspruch genommenen Dienstleistungen, bleiben unberührt.

§ 9 Einsatz von Subunternehmern

U+U ist berechtigt, sich zur Ausführung von Aufträgen der Tätigkeit Dritter zu bedienen. U+U bleibt aber gegenüber dem Kunden stets unmittelbar selbst verpflichtet.

§ 10 Abnahme

(1) Soweit U+U Werkleistungen vertragsgemäß erbringt, sind diese vom Kunden abzunehmen. U+U wird dem Kunden die Webseite zur Abnahme übermitteln (U+U stellt dem Kunden einen Link zur Test-Website zur Verfügung). Der Kunde wird U+U die Abnahme binnen 10 Werktagen schriftlich auf dem hierfür von U+U zur Verfügung gestellten Formular erklären. Wenn der Kunde nicht bis zum Ablauf dieser Frist die Abnahme erklärt hat, kann U+U ihm eine Frist von einer Woche zur Angabe der Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn nicht innerhalb der Wochenfrist die Gründe für die Verweigerung der Abnahme mitgeteilt werden.

(2) Evtl. Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Fassung der Darstellung der vom Kunden für die Website übermittelten Inhalte oder sonstige Mängel sind vom Kunden in einem Formular oder sonst schriftlich, per Fax oder E-Mail zusammengefasst mitzuteilen. U+U wird diese beheben und dem Kunden die Website nochmals zur Abnahme übermitteln. Änderungen, die in diesem Formular nicht aufgeführt wurden und erst zu einem späteren Zeitpunkt beanstandet werden, müssen separat berechnet werden.

(3) Der Kunde ist bei lediglich unerheblichen Abweichungen nicht zur Verweigerung der Abnahme berechtigt. Mängelbeseitigungsansprüche des Kunden im Rahmen dieser AGB bleiben davon unberührt.

(4) Wurde die Werkleistung seitens U+U vertragsgemäß erbracht, so ist die Abnahme zu erteilen. Bei Änderungswünschen, die vom Vertragsumfang des Kunden gedeckt sind, wird U+U diesen Änderungswünschen nachkommen. Gleichwohl ist der Kunde aufgrund der vertragsgemäßen Leistungserbringung und deren Abnahme bereits zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.

§ 11 Vergütung, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

(1) Sämtliche Leistungen werden zu der im Auftragsformular genannten Vergütung zzgl. jeweils geltender gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet, soweit nicht im Auftragsformular eine andere Rechnungsstellung und Zahlungsweise vereinbart ist.

(2) Sämtliche erbrachte Leistungen sind – soweit geschuldet – innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(3) Monatliche Gebühren werden monatlich in Rechnung gestellt. U+U wird die jeweilige monatliche Zahlung nach Fälligkeit mittels eines vom Kunden an U+U zu erteilenden SEPA-Lastschriftmandats von der vom Kunden angegebenen Kontoverbindung abbuchen.

(4) Der Kunde kommt durch Mahnung von U+U mit seiner Zahlungspflicht in Verzug. Einer Mahnung bedarf es nicht, wenn für die Zahlung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist oder nach Eintritt eines Ereignisses innerhalb einer bestimmten Frist die Zahlung erfolgen soll. Der Kunde kommt spätestens jedoch auch ohne Mahnung 30 Tage nach Fälligkeit der Forderung und Erhalt der Rechnung oder, wenn sich der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung für U+U nicht feststellen lässt, 30 Tage nach Abnahme der Werkleistung mit der Zahlung in Verzug.

(5) Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungsrechte oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder durch U+U anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 13 Verzug und Unmöglichkeit der Leistung von U+U

(1) Der Kunde kann bei Unmöglichkeit der Leistung von U+U oder Verzug nur bei Vorliegen einer von U+U zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann nicht vor Eintritt der Fälligkeit der Leistung zurücktreten oder bei nur unerheblicher Pflichtverletzung von U+U. Schließlich ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Kunde für die Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder weit überwiegend verantwortlich ist oder ein von U+U nicht zu vertretender Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eintritt.

(2) Für den Schadensersatzanspruch oder Aufwendungsersatzanspruch aus Verzug oder Unmöglichkeit gilt § 18 – Haftung – dieser AGB.

§ 14 Gewährleistung

(1) Sach- und Rechtsmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, beginnend mit Abnahme der Werkleistung. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die durch einen von U+U zu vertretenden Mangel verursacht werden, sowie wenn der Mangel auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von U+U beruht, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder Rechtsmängeln im Sinne des § 633 Abs. 3 BGB sowie bei Garantien gelten die jeweiligen gesetzlichen Verjährungsfristen. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Verlangt der Kunde innerhalb der Verjährungsfrist wegen eines Sachmangels Nacherfüllung, sind nach Wahl von U+U unentgeltlich die Mängel zu beseitigen oder die Werkleistung neu zu erbringen, sofern der Kunde nachweist, dass der Mangel bereits bei Abnahme vorlag. U+U ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. U+U ist nicht zur Nacherfüllung verpflichtet, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde unbeschadet etwaiger Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche gemäß § 18 dieser AGB vom Vertrag zurücktreten, das Recht der Selbstvornahme gem. § 637 BGB ausüben oder die Vergütung mindern.

(3) Soweit die vertragsgemäße Nutzung der von U+U erstellten Webseite zur Verletzung von Urheber- oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten Dritter führt (Rechtsmangel), wird U+U auf seine Kosten und nach seiner Wahl entweder das Recht zur weiteren vertragsgemäßen Nutzung verschaffen oder die Website in einer für den Kunden zumutbaren Weise so ändern oder ersetzen, dass keine Verletzung von Rechten Dritter mehr besteht. Ist dies zu wirtschaftlich angemessenen Bedingungen oder in angemessener Frist nicht möglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. U+U wird den Kunden von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen der Schutzrechtsinhaber freistellen. Der Kunde hat die genannten Rechte, wenn er U+U unverzüglich von den gegen den Kunden geltend gemachten Schutzrechtsverletzungen unterrichtet, U+U in angemessenem Umfang bei der Abwehr der geltend gemachten Ansprüche unterstützt, gegebenenfalls U+U die Änderung oder den Ersatz der Software, auf der die Website basiert, entsprechend ermöglicht, alle Abwehrmaßnahmen, einschließlich außergerichtlicher Vereinbarungen und Anerkenntnisse ausschließlich U+U vorbehalten bleiben oder in Absprache mit U+U ausgeübt werden, sowie wenn die Schutzrechtsverletzungen weder auf einer Anweisung des Kunden noch auf unberechtigten vom Kunden eingestellten Inhalten beruht.

(4) Erfolgte eine Mängelrüge zu Unrecht, ist U+U berechtigt, die U+U entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, wenn der Kunde schuldhaft verkannt hat, dass ein Umstand aus dem Verantwortungsbereich des Kunden den angeblichen Mangel verursacht hat.

(5) Für Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt im Übrigen § 18 dieser AGB. Weitergehende oder andere als die in § 17 dieser AGB geregelten Ansprüche des Kunden gegen U+U und ihre Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.

§ 15 Haftung

(1) Soweit in diesen Bestimmungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden jeglicher Art, auch von Aufwendungsersatzansprüchen und mittelbaren Schäden, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen aller Verletzungen von Pflichten aus dem Schuldverhältnis sowie aus unerlaubter Handlung. Der Haftungsausschluss gilt auch dann, wenn U+U Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat.

(2) Abweichend von § 18 (1) dieser AGB haftet U+U, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur – und dies gilt auch dann, wenn U+U leitende Angestellte oder Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen eingesetzt hat – wenn:

(a) U+U grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt;

(b) U+U einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes übernommen hat;

(c) durch U+U schuldhaft Schäden an Leben, Gesundheit oder Körper entstanden sind;

(d) U+U gegen so genannte Kardinalpflichten verstößt, d. h.

(aa) bei wesentlichen Vertragsverletzungen, welche die Erreichung des Vertragszwecks gefährden; oder

(bb) bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflichten“).

(3) Im Fall einer Pflichtverletzung von § 18 (2) (d) dieser AGB ist die Haftung von U+U bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

(4) Der Haftungsausschluss findet in Bezug auf Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz keine Anwendung. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§ 16 Vertragslaufzeit

(1) Die Mindestvertragslaufzeit von möglichen Servicepaketen beträgt 12 Monate. Während dieser Laufzeit kann das Servicepaket nicht ordentlich gekündigt werden. Danach ist der Vertrag für eine unbefristete Laufzeit abgeschlossen. Sollte jedoch eine vorzeitige Kündigung erfolgen, werden die kompletten Kosten (Setup-Gebühren plus Service-Gebühren) für die Mindest-Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt.

(2) Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist jeder Vertragspartei abweichend von § 19 (1) dieser AGB jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich.

(3) Zum Ende der 12-monatigen Mindestlaufzeit und danach kann das Servicepaket mit einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(4) Nach Vertragsbeendigung kann die Website nicht mehr über das Internet abgerufen werden. Eine „Übergabe“ der Website ist wie in § 3b beschrieben möglich und wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

(5) Sonstige Leistungsvereinbarungen können vom Kunden jederzeit gemäß § 649 BGB gekündigt werden mit der dort vorgesehenen Folge, dass die Vergütung im gesetzlich dort vorgesehenen Umfang zu entrichten ist.

§ 17 Einräumung von Nutzungsrechten

(1) Die Nutzungsrechte an den vom Kunden eingestellten Inhalten verbleiben grundsätzlich beim Kunden. Mit der Übergabe von Materialien, wie Daten, Marken, Texten, Informationen oder Bildern zur Einstellung in die Website, räumt der Kunde jedoch U+U das weltweite, kostenlose, nicht exklusive, inhaltlich unbegrenzte Recht ein, die Inhalte auch zu nutzen, d. h. zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu veröffentlichen, öffentlich darzustellen, in Sammlungen zu integrieren, öffentlich wiederzugeben oder sonst in einer urheberrechtlich relevanten Form zu nutzen. Dieses Recht wird jedoch nur zu dem Zweck eingeräumt, die Inhalte des Kunden innerhalb der Website im World Wide Web während der Dauer des Vertrages zu präsentieren. Das Nutzungsrecht endet auch, wenn der Kunde die Inhalte löscht.

(2) Die Onlineplattform, die Benutzeroberfläche sowie die Bestandteile von Webseiten von „Highscore Digital“ sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation des Programms, alle Programmnamen und alle Logos. Sämtliche Rechte an der Software und der zugehörigen Dokumentation, insbesondere die Ausübung sämtliche vermögensrechtlichen Befugnisse, stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich U+U zu. Der Kunde erhält nur die in dieser Vereinbarung geregelten Nutzungsrechte. U+U räumt dem Kunden mit Erstellung der Webseite das Recht ein, diese Leistungen während der Vertragsdauer zu nutzen. Mit Vertragsende enden die dem Kunden nach diesem Setup- und Servicevertrag eingeräumten Nutzungsrechte.

§ 18 Schulungen und Veranstaltungen/Seminare

Die Durchführung der Seminare erfolgt ausschließlich nach diesen besonderen Geschäftsbedingungen und nach den allgemeinen Bedingungen, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

(1) Der Kunde kann anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Stellvertreter benennen. Dem Kunden entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Der Kunde hat U+U die Vertretung bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen.

(2) Der Kunde kann jederzeit bis 14 Tage vor der Veranstaltung auf einen anderen Veranstaltungstermin oder auch eine andere Veranstaltung umbuchen. Die Mitteilung an U+U hat schriftlich oder mündlich zu erfolgen.

(3) Das gebuchte Seminar ist unmittelbar nach Erhalt der Rechnung zu zahlen, diese kann auch bereits vor Veranstaltungsbeginn sein.
Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Bei Stornierung der Anmeldung fallen folgende Kosten an:

bis 3 Wochen vor Seminar kostenlos stornierbar
bis 2 Wochen vor Seminar 60 % des Preises
ab 2 Wochen vor Seminar 100 % des Preises

Maßgebend für die Bestimmung der Einhaltung der angegebenen Fristen ist der Eingang der Erklärung bei U+U.

§ 19 Änderung der AGB

U+U behält sich vor, diese AGB zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail mindestens 4 Wochen vor ihrem Inkrafttreten an die vom Kunden bei Vertragsabschluss angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt der E-Mail, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Widerspricht der Kunde innerhalb der Frist, ist U+U berechtigt, den mit dem Kunden bestehenden Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Bis dahin verbleibt es für bereits erstellte Websites bei der Geltung der bisherigen AGB.

§ 20 Datenschutz; Datenschutzerklärung des Kunden

(1) U+U wird personenbezogene Daten des Kunden nur für vertraglich vereinbarte Zwecke unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen verarbeiten oder nutzen. U+U erbringt die hier angebotene Dienstleistung regelmäßig im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 28 DSGVO. Hierbei hat U+U alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Datenschutz gemäß § 32 DSGVO umgesetzt. Auf Wunsch des Kunden (Auftraggeber) schließen wir gerne eine separate Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung ab. Hierzu können wir dem Kunden ein entsprechendes Standarddokument zur Verfügung stellen.

(2) Der Kunde hat die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu wahren, insbesondere hat er die gemäß dem Telemedien-Gesetz jeweils bereitzuhaltenden Datenschutzerklärungen für seine Website vor deren Nutzung im Internet U+U zu übergeben. Sollte der Kunde den Full-Service gewählt haben, schuldet er die Übergabe aller Informationen, die U+U für die Erstellung von Datenschutzerklärung und Impressum benötigt.

§ 21 Schlussbestimmungen

(1) Als Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus dem Vertragsverhältnis gilt Ludwigsburg.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist.

(3) Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit U+U einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von U+U, Ludwigsburg, vereinbart, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. U+U ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.

Stand: März 2021