Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ungeheuer + Ulmer KG GmbH + Co. Geschäftsbereich Highscore Digital

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern i. S.d. §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, in denen Highscore Digital Leistungserbringer ist.

1.3 Ergänzend und vorrangig gelten die jeweiligen Produkt- und/oder Leistungsbeschreibungen sowie weitere produktspezifische Bestimmungen, soweit sich daraus Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben.

1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn und soweit Highscore Digital ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis besteht in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn Highscore Digital in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltslos Leistungen erbringt.

1.5 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Derartige individuelle Vereinbarungen sowie jegliche rechtserhebliche Erklärung oder Anzeige, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber Highscore Digital abzugeben ist (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, es sei denn, eine Partei erbringt den Nachweis, dass insoweit eine mündliche Vereinbarung wirksam getroffen wurde.

2. Angebote, Annahme

2.1 Die Angebote von Highscore Digital stellen nur eine Aufforderung an den Kunden dar, seinerseits ein Angebot abzugeben, und sind freibleibend.

2.2 Die Bestellung/Auftragserteilung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.

2.3 Die Angebotsannahme kann durch Highscore Digital entweder in Textform (z. B. durch Auftragsbestätigung) erklärt werden oder erfolgt durch Bereitstellung oder Erbringung der Leistung oder Lieferung der Ware.

2.4 Der Kunde hat mit der Bestellung seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Highscore Digital mitzuteilen.

3. Leistungszeit

Gibt Highscore Digital einen Zeitraum für die Leistungserbringung oder einen Leistungstermin an, so setzt der Beginn des Leistungszeitraums bzw. die Einhaltung des Leistungstermins die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Hierzu zählt insbesondere die vollständige Bereitstellung der vom Kunden gemäß Nr. 4 und näherer Vorgaben im Angebot bereitzustellenden Informationen und Materialien.

4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde überlässt Highscore Digital rechtzeitig vor Beginn der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen unentgeltlich alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Materialien, insbesondere Informationen, Texte, Grafiken, Tabellen, Bilder und sonstige Unterlagen sowie die Angaben für das Impressum, Datenschutzerklärungen, etc. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb dieser Materialien ist der Kunde allein verantwortlich. Der Kunde versichert, dass er zur Überlassung und Nutzung dieser Materialien berechtigt ist und deren Nutzung im Rahmen des Vertragszwecks Rechte Dritter nicht verletzt. Highscore Digital ist nicht verpflichtet, das Material auf mögliche Rechtsverstöße oder Verletzung von Rechten Dritter zu prüfen. Sollten Dritte Highscore Digital wegen möglicher Rechtsverstöße in Bezug auf das Material in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Highscore Digital von jeder Haftung freizustellen und die Highscore Digital dadurch veranlassten Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen.

4.2 Der Kunde wird ferner in der erforderlichen und zumutbaren Weise bei der Auftragsausführung mitwirken. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Prüfungen notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen und zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. Stellt Highscore Digital dem Kunden Vorschläge, Entwürfe, Testversion o. ä. zur Verfügung, wird der Kunde im Rahmen des zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen und Beanstandungen und Änderungswünsche unverzüglich mitteilen.

4.3 Erkennt der Kunde, dass er seine Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, wird er Highscore Digital unverzüglich unterrichten und den voraussichtlichen Zeitpunkt der Erbringung der Mitwirkungsleistungen mitteilen. Die Parteien werden sich wechselseitig abstimmen, ob und inwieweit eine Vertragsanpassung in Betracht kommt.

4.4 Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig, ist Highscore Digital berechtigt, dem Kunden zur Erbringung seiner Mitwirkungspflichten eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass Highscore Digital den Vertrag kündigen kann, wenn die Mitwirkungspflichten nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt wurden. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist Highscore Digital berechtigt, den Vertrag zu kündigen.

4.5 Der Kunde trägt den Mehraufwand/die Mehrkosten, die sich aus seiner verzögerten oder unterlassenen Mitwirkung ergeben. Kündigt Highscore Digital den Vertrag wegen nicht rechtzeitiger Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden, kann Highscore Digital Bezahlung der bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie Ersatz etwaigen weiteren Aufwands, insbesondere hinsichtlich etwaiger Drittkosten, und ggfl. Schadensersatz verlangen. Der Einwand des Kunden, die erbrachten Leistungen seien für ihn wertlos, ist ausgeschlossen.

5. Änderungsverlangen

Der Kunde kann Änderungen von Inhalt und Umfang geschuldeter Leistungen verlangen. Highscore Digital wird die infolge der gewünschten Änderungen eintretenden Zeitverzögerungen und den Mehraufwand ermitteln und dem Kunden mitteilen. Einigen sich die Parteien auf eine entsprechende Vertragsanpassung, wird Highscore Digital die Leistungen gemäß der geänderten Leistungsvereinbarung erbringen; andernfalls ist Highscore Digital berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

Die Vertragsanpassung bedarf der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, eine Partei erbringt den Nachweis, dass eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde. In ihr sind sämtliche Leistungsänderungen, Änderungen der Leistungszeit sowie die zusätzliche Vergütung zu regeln.

6. Vergütung, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

6.1 Höhe und Fälligkeit der Vergütung ergeben sich aus dem Angebot. Highscore Digital hat ferner Anspruch auf Ersatz von Auslagen, soweit dies im Angebot vorgesehen ist. Gesondert zu vergüten ist ferner der Mehraufwand, der sich aus nachträglichen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Kunden ergibt.

6.2 Die genannten Vergütungen verstehen sich jeweils zuzüglich der zur Zeit der Leistungserbringung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Umsatzsteuersätzen als getrennt vereinbart.

6.3 Rechnungen sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, soweit ein anderer Zeitpunkt nicht vereinbart ist.

6.4 Für regelmäßig wiederkehrend zu zahlende Vergütungen erteilt der Kunde Highscore Digital ein SEPA-Lastschriftmandat. Highscore Digital ist berechtigt, die regelmäßig wiederkehrend zu zahlenden Vergütungen im Lastschriftverfahren bei Fälligkeit einzuziehen.

7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte

Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt auch für das Zurückbehaltungsrecht gemäß §§ 369 ff HGB.

8. Prüfpflichten, Gewährleistung

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, (Teil-)Leistungen von Highscore Digital auf Aufforderung zu prüfen („Korrekturabzug“) und unverzüglich etwaige Korrekturen mitzuteilen. Highscore Digital ist nicht verpflichtet, solche (Teil-) Leistungen erneut zu überprüfen und haftet nicht für vom Kunden übersehene Fehler.

8.2 Bei berechtigten Nacherfüllungsansprüchen steht das Wahlrecht, den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern, Highscore Digital

8.3 Soweit die Lieferung von Waren geschuldet ist, setzen Mängelansprüche des Kunden voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist.

8.4 Festgestellte Mängel sind Highscore Digital unverzüglich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel können nur binnen einer Frist von 5 Arbeitstagen ab Lieferung geltend gemacht werden. Bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel sind innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung anzuzeigen.

8.5 Highscore Digital ist berechtigt, die ihm entstandenen Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, die durch eine unberechtigte Mängelrüge entstanden sind, wenn der Kunde schuldhaft verkannt hat, dass ein Umstand, den Highscore Digital nicht zu vertreten hat, den angeblichen Mangel verursacht hat.

8.6 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Sach- und Rechtsmängeln gilt im Übrigen Nr. 9.

9. Haftung

9.1 Highscore Digital haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden wegen der Nichteinhaltung einer von Highscore Digital gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz gemäß den gesetzlichen Regelungen.

9.2 Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet Highscore Digital nur, sofern es sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht handelt. In diesem Fall ist die Haftung von Highscore Digital auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

9.3 Im Übrigen haftet Highscore Digital für einfache Fahrlässigkeit nicht.

9.4 Highscore Digital haftet ferner nicht für sogenannte Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn und sonstige Vermögenswerte. Dies gilt nicht, soweit die Voraussetzungen nach Nr. 9.1 vorliegen.

9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich der Vertragsbeziehung einbezogen sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und sonstigen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen von Highscore Digital.

10. Verjährung

10.1 Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB und § 634a Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BGB beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Regelungen unberührt.

10.2 Für Schadensersatzansprüche des Kunden gemäß Nr. 9.1 gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11. Eigentumsvorbehalt

Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Highscore Digital.

12. Nutzungsrechte, Freistellung

12.1 Soweit die geschuldete Leistung urheber- oder leistungsrechtlichen Schutz genießt, räumt Highscore Digital dem Kunden mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich etwaiger Auslagen das einfache zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte und umfassende Nutzungsrecht an der vertraglich vereinbarten Leistung ein.

12.2 Nicht eingeräumt werden Rechte hinsichtlich der von Highscore Digital benutzten Werkzeuge und Mittel, z.B. WordPress. Die diesbezügliche Nutzungsbefugnis ergibt sich aus den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Werkzeugs, insbesondere von WordPress.

12.3 Der Kunde ist verpflichtet, in den Leistungen enthaltene Urheberbenennungen, Copyright-Hinweise und Herstellervermerke zu dulden. Er darf diese nicht ohne Einwilligung von Highscore Digital entfernen oder ändern.

12.4 Highscore Digital ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zu Demonstrations- und Werbezwecken für Highscore Digital zu nutzen und den Kunden als Referenz zu benennen.

12.5 Die Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.

13. Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, alle geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

Die Verantwortung gegenüber Dritten für die Einhaltung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere die Einhaltung datenschutzrechtlicher Informationspflichten, im Zusammenhang mit den durch Highscore Digital erbrachten Leistungen, obliegt dem Kunden.

Der Kunde wird auf die Pflicht zum Abschluss einer Auftragsverarbeitungsvereinbarung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hingewiesen.

14. Subunternehmer

Highscore Digital kann sich zur Erbringung seiner Leistungen Dritter bedienen.

15. Höhere Gewalt

Highscore Digital haftet nicht in Fällen höherer Gewalt. Hierunter fallen alle unvorhersehbaren Ereignisse sowie Ereignisse, die – soweit sie vorhersehbar gewesen wären – außerhalb der Einflusssphäre der Parteien liegen. Dazu zählen insbesondere, aber nicht abschließend folgende Ereignisse: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Sturmfluten, Orkan und Taifun sowie andere Unwetter im Ausmaß einer Katastrophe, Erdbeben, Blitzschlag, Lawinen und Erdrutsche, Feuer, Seuchen, Pandemien, Epidemien infektiöse Krankheiten (soweit eine solche von der WHO oder einem Ministerium ausgerufen wurde wird durch das Robert-Koch-Institut ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ festgelegt wurde), Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Aufruhr, Revolution, Militär- oder Zivilputsch, Aufstand, Blockaden, Behörden- und Regierungsanordnungen, Streiks, Aussperrung.

Tritt ein solches Ereignis höherer Gewalt ein, so ist der davon betroffenen Vertragspartner verpflichtet, den anderen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Kenntnis in Textform über den Eintritt des Ereignisses und die Folgen seiner Leistungsbeeinträchtigung zu informieren.

Highscore Digital ist in diesem Fall berechtigt, seine Leistungsfristen und -termine je nach Umfang und Dauer des Ereignisses höherer Gewalt und seiner Folgen zu verlängern, ohne dass dem Kunden ein Rücktrittsrecht vom Vertrag oder ein Schadensersatzanspruch zusteht. Für den Zeitraum der berechtigten Verlängerung der Leistungsfristen und -termine gerät Highscore Digital nicht in Verzug.

Die Parteien sind verpflichtet, das in ihrer Macht Stehende und Zumutbare zur Schadensminderung zu unternehmen.

Soweit die Unterbrechung durch ein Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, ist HIGHSCORE DIGITAL berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen, ohne dass der Kunde daraus Ersatzansprüche ableiten kann.

16. Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung zugänglich werdenden Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet werden oder aufgrund sonstiger Umstände als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten oder gesetzlich vorgeschrieben – weder an Dritte weiterzugeben noch in irgendeiner Weise zu verwerten.

17. Rücktritt, Kündigung

17.1 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben.

17.2 Der Rücktritt ist ausgeschlossen, soweit der Kunde die Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder weit überwiegend zu vertreten hat oder der Rücktritt auf einen Umstand gestützt wird, der während des Annahmeverzugs des Kunden eintritt und von Highscore Digital nicht zu vertreten ist.

17.3 Rücktritt und Kündigung bedürfen der Textform.

18. Sonstiges

18.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

18.2 Erfüllungsort für alle Leistungen ist Ludwigsburg. Gerichtsstand ist Ludwigsburg, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

II. Werkvertragliche Regelungen

Sind die gemäß dem Angebot bezeichneten Leistungen Werkleistungen, gilt ergänzend:

19. Abnahme

19.1 Nach Fertigstellung der Leistungen und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden (z.B. durch Heraufladen der Daten auf einen vom Kunden angegebenen durch Übermittlung der Zugangsdaten zugänglich gemachten Server, Übermittlung einer Datei oder Übergabe eines körperlichen Datenträgers; als körperliche Entgegennahme gilt auch die Zurverfügungstellung eines Links zum Zugriff auf eine Testseite von Highscore Digital, soweit Übertragung der Datei unverzüglich nach Abnahmeerklärung erfolgt) ist der Kunde innerhalb von zehn Werktagen zur Abnahme in Textform (§ 126b BGB) verpflichtet, soweit die Werkleistungen vertragsgemäß sind.

19.2 Erklärt der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch teilt er Gründe mit, die der Abnahme entgegenstehen (z.B. Mängel), kann Highscore Digital dem Kunden eine Nachfrist von einer Woche zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung setzen. Teilt der Kunde innerhalb dieser Nachfrist weder die Gründe für die Verweigerung der Abnahme noch die Abnahme mit, so gilt die Abnahme als erfolgt, soweit Highscore Digital bei Setzen der Nachfrist auf die Bedeutung eines etwaigen Schweigens hingewiesen hat.

19.3 Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.

19.4 Der Kunde hat Gründe, die einer Abnahme entgegenstehen, insbesondere etwaige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit, Mängel, Highscore Digital in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen.

19.5 Highscore Digital ist jederzeit berechtigt, dem Kunden abgrenzbare Teile der zu erbringenden Leistungen zur vorgezogenen Teilabnahme vorzulegen, die der Kunde zu erteilen hat, wenn der Teil in dieser Form einer Beurteilung zugänglich ist und der Leistungsbeschreibung gemäß Angebot entspricht. Einmal abgenommene Teile der Gesamtleistung können vom Kunden später nicht mehr abgelehnt oder ihre Änderung verlangt werden, soweit nicht Umstände vorliegen, die der Kunde zum Zeitpunkt der Teilabnahme noch nicht erkennen konnte. Umfang und Zeitpunkt der Vergütungspflicht bleibt von einer Teilabnahme unberührt.

19.6 Highscore Digital stellt dem Kunden ein Abnahmeformular (ggfl. digital) zur Verfügung, das zur Erklärung der Abnahme oder ihrer Verweigerung verwendet wird.

III. Mietvertragliche Regelungen

20. Sind die gemäß dem Angebot bezeichneten Leistungen mietvertragliche Leistungen, gilt ergänzend:

20.1 Der Kunde ist verpflichtet, Highscore Digital etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde wird bei der Erbringung von Mangelbeseitigungsleistungen mit, soweit dies erforderlich ist.

20.2 Eine Kündigung des Kunden gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn Highscore Digital ausreichend Gelegenheit zur Mangelbeseitigung gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist.

20.3 Die verschuldensunabhängige Haftung von Highscore Digital für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.

20.4 Ebenso ausgeschlossen ist der Anspruch auf Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 S. 2 BGB. Dies gilt nicht, wenn Highscore Digital den Mangel vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten haben, bei Arglist und im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Der Anspruch gemäß § 812 BGB bleibt ebenso unberührt.

20.5 Ein Aufwendungsersatzanspruch nach § 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB besteht nur, soweit Highscore Digital den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

20.6 Diese Beschränkungen der Mängelrechte gelten nicht, soweit Highscore Digital die Mängel arglistig verschwiegen, vorsätzlich verursacht, eine Garantie übernommen oder Eigenschaften zugesichert hat oder im Falle der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

IV. Hosting

21. Sind die gemäß dem Angebot bezeichneten Leistungen Hosting-Leistungen (Beschaffung von Webserver-Speicherplatz), gilt ergänzend:

21.1 Highscore Digital weist dem Kunden die Möglichkeit eines Vertragsschlusses mit der Firma Mittwald CM Service GmbH & Co. KG über Webserver-Speicherplatz nach, auf dem die vertragsgegenständliche Website abgelegt werden soll, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Der Kunde kann mit der Fa. Mittwald ein gesondertes eigenständiges Vertragsverhältnis begründen; hierfür gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Mittwald; auf die Mindestlaufzeit des Vertragsverhältnisses und die Kündigungsmöglichkeiten gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Mittwald wird ausdrücklich hingewiesen. Für die Erbringung der Hosting-Leistungen durch die Fa. Mittwald gilt ferner die Datenschutzvereinbarung zur Erbringung von Hosting-Leistungen im Auftrag. Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzvereinbarung können von der Webseite der Fa. Mittwald ( mittwald.de/agb und www.mittwald.de/datenschutz ) abgerufen werden und gelten für das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Fa. Mittwald ausschließlich, soweit der Kunde keine abweichenden Vereinbarungen mit der Fa. Mittwald trifft. Auf die Leistungsbeschreibung der Fa. Mittwald wird verwiesen.

21.2 Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts.

21.2 Der Kunde ist verpflichtet, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern oder zum Abruf bereitzustellen, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere gegen Strafrecht, Urheberrechte, Marken- und sonstige Kennzeichnungsrechte oder Persönlichkeitsrechte sowie behördliche Auflagen verstößt.

Sollten Dritte Highscore Digital wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet sich der Kunde, Highscore Digital von jeder Haftung freizustellen und die Highscore Digital dadurch veranlasste Aufwendungen und Schäden, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, zu ersetzen oder auf Verlangen von Highscore Digital davon freizustellen.

Stand: 02. 05. 2023